Blog by Big
Tiefenentladung
Sulfatierung
Die 0% Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen und Solarbatterien
Mit dem beschlossenen Jahressteuergesetz 2022 ändert sich auch die Erhebung der Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) auf Photovoltaikanlagen und ihre Komponenten von 19 % auf 0 %. Seit dem 01. Januar 2023 wird der neue sogenannte Nullsteuersatz umgesetzt. Was das für Sie bedeutet, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.